Mutterpass
In Deutschland erhalten werdende Mütter ab der offiziellen Feststellung ihrer Schwangerschaft einen Mutterpass. Das Dokument wird von der betreuenden Hebamme oder dem zuständigen Gynäkologen ausgehändigt. Der Mutterpass wurde 1961 eingeführt, um alle Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen in einem offiziellen Dokument festzuhalten. Sinn und Zweck ist der schnelle Informationsaustausch zwischen den Ärzten. Kommt es beispielsweise zu einem Notfall in der Schwangerschaft, kann ein fremder Arzt mit Blick in den Mutterpass sofort die medizinische Vorgeschichte der werdenden Mutter abrufen und die richtigen Schritte einleiten. Im Mutterpass werden verschiedene medizinische Daten dokumentiert.
Dazu zählen beispielsweise die Blutgruppe, der Bluteisengehalt, der Zustand des Kindes (bspw. Gewicht, Größe und Lage), die Untersuchungsergebnisse für Infektions- und Erbkrankheiten und der prognostizierte Geburtstermin. Während der Schwangerschaft sollte die werdende Mutter den Pass immer mit sich führen und immer auf dem neuesten Stand halten. Sollte der Pass verloren gehen, kann er beim zuständigen Gynäkologen oder der betreuenden Hebamme erneut beantragt werden.